Veräußerung der Liegenschaft Kreisjugendzeltplatz in Haltern am See
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen beabsichtigt, ein Bieterverfahren zur Veräußerung der Liegenschaft des Kreisjugendzeltplatzes in Haltern am See durchzuführen. Nachdem der Kreistag bereits im September 2017 beschlossen hatte, den Camping- und Zeltbetrieb zum 1. November 2018 einzustellen, wurde die Anlage nach ordnungsgemäßer Überggabe durch den bisherigen Betreiber übernommen. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 34.425 m² und weist einen Grundstückswert von 920.000 Euro (Stand Dezember 2017) auf.
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Haltern am See ist das Areal als Sondergebiet für Ferienhausnutzung sowie als Camping- und Wochenendplatz vorgesehen. Während die Stadt Haltern am See Interesse an einer Gebietsentwicklung und dem Erwerb der kreiseigenen Flächen zeigt, ist ein Kauf unter dem Verkehrswert ohne vorherige Markterkundung rechtlich nicht möglich. Eine gesamtheitliche Entwicklung der Flächen ist an eine einheitliche Eigentümerstruktur gebunden, die auch angrenzende private und städtische Flächen umfasst.
Die Verwaltung wird die Liegenschaft inklusive der Bestandsgebäude auf Grundlage des aktuellen Planungsrechtes öffentlich ausschreiben. Als Mindestangebot für das Verfahren wird der Grundstückswert zum Ende des Jahres 2017 angesetzt. Die Ergebnisse des Bieterverfahrens werden den politischen Gremien zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt. Bis zur Veräußerung übernimmt der Kreis die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung der Anlage.
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