Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/027 sieht die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen vor. Grundlage für diese Anpassung ist das vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 9. November 2016 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Dieses Gesetz enthält wesentliche Änderungen in den Paragrafen 30 ff. bezüglich der Aufwandsentschädigungen für Mandatsträger, welche durch die angepasste Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2017 wirksam wurden.
Im Zuge dieser notwendigen Anpassungen wird vorgeschlagen, die Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen an die vom Vorstand des Landkreistages Nordrhein-Westfalen verabschiedete Muster-Hauptsatzung anzupassen. Der Entwurf zur Neufassung der Satzung liegt der Vorlage als Anlage bei.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des beigefügten Entwurfs vor. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Beschlussfassung der Hauptsatzung oder deren Änderung eine Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistags erforderlich. Die Vorlage wurde vom Landrat und dem Kreisdirektor vorgelegt und ist zur Beratung im Kreisausschuss sowie im Kreistag vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20180901100026
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180125105409
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180125105421