10. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Kreises Recklinghausen vom 09.07.1998
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/175 sieht die Verabschiedung der 10. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vor. Die Allgemeine Gebührensatzung dient als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Gebühren bei Verwaltungsleistungen, sofern keine spezifischen Regelungen für einzelne Bereiche existieren. Die letzte Änderung dieser Satzung wurde im November 2017 beschlossen.
Die aktuellen Anpassungen umfassen textliche Änderungen innerhalb der Tarifstelle 1. Zudem ist eine strukturelle Neuerung vorgesehen, bei der die bisherige Tarifstelle 1 in die zwei neuen Tarifstellen 1.1 (Verwaltung -allgemein-) und 1.2 (Schulverwaltung) aufgeteilt wird. Im Zuge dieser Umstrukturierung werden zudem neue Gebührentarife unter der Tarifstelle 1.2 eingeführt. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Änderungen ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Der Kreisausschuss sowie der Kreistag sind für die Entscheidung über den Beschlussvorschlag zuständig.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20181110100176
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181030104738-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181030104739-1