Betriebsleistungen der BVR Busverkehr Rheinland GmbH, der RVN Regionalverkehr Niederrhein GmbH und der WB Westfalen Bus GmbH im Kreis Recklinghausen - Direktvergaben (Änderungsbeschluss)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird über eine Änderung des Beschlusses vom 26. September 2017 bezüglich der Direktvergaben an die BVR Busverkehr Rheinland GmbH beraten. Gegenstand der Vorlage 2018/046 ist die Anpassung des Betreuungszeitraums für die Buslinie SB28, welche die Strecke Gelsenkirchen-Buer bis Dorsten ZOB bedient.
Nach Angaben der Verwaltung ist der ursprünglich vorgesehene Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2028 nicht einzuhalten. Grund hierfür ist eine Verzögerung bei der Abstimmung der Leistungsbeschreibung sowie die Notwendigkeit einer mindestens einjährigen Frist für die noch ausstehende Vorabbekanntmachung. Da der Rat der Stadt Gelsenkirchen für dieselbe Linie bereits einen Zeitraum vom 30. Juni 2019 bis zum 30. Juni 2029 beschlossen hat, schlägt die Verwaltung eine entsprechende Anpassung vor. Der neue Betreuungszeitraum für die Linie SB28 im Kreis Recklinghausen soll somit vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2029 verlaufen.
Die vorliegende Beschlussvorlage wurde mit der BVR Busverkehr Rheinland GmbH sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR abgestimmt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die RVN Regionalverkehr Niederrhein GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit der BVR Busverkehr Rheinland GmbH verschmolzen ist. Abgesehen von der zeitlichen Verschiebung bleibt der ursprüngliche Beschluss vom September 2017 in seiner Gültigkeit bestehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20181202100045