Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2018/065 wird die Bestellung eines zweiten stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH beantragt. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmens ist der Kreis Recklinghausen als Gesellschafter dazu berechtigt, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Für das ordentliche Mitglied wurde bereits ein Stellvertreter bestimmt.
Da jedoch sowohl das ordentliche Mitglied als auch der bisherige Stellvertreter an der für den 4. Juli 2018 anberaumten Sitzung verhindert sind, soll eine weitere Vertretungsperson gewählt werden. Eine Teilnahme des Kreises an dieser Sitzung ist notwendig, da dort über den Jahresabschluss 2017 entschieden werden soll und der Kreis Recklingenhausen drei Viertel des Stammkapitals hält.
Die Wahl der Person erfolgt nach den Vorgaben des § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Die vorgeschlagene Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Landrat ist bei dieser Entscheidung stimmberechtigt. Die Vorlage wurde im Kreisausschuss zur Beratung vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20181303100064
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180313073748