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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden auf Kreisebene im Kreis Recklinghausen vom 15.Juli 2005

2018/140 13.08.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden auf Kreisebene vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist es, die seit dem 15. Juli 2005 bestehende Satzung an das aktuelle höherrangige Recht, wie das Grundgesetz, die Kreisordnung sowie das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, anzupassen.

Die Änderungen betreffen zahlreiche Paragrafen und regeln primär die Vorbereitung und Durchführung von Bürgerentscheiden. Zu den inhaltlichen Anpassungen gehört die Präzisierung der Fristen für den Eingang von Abstimmungsbriefen sowie die Korrektur der Stimmberechtigung. So soll sichergestellt werden, dass Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten, korrekt berücksichtigt werden und der Ausschluss von Personen mit Betreuern, der seit 2016 nicht mehr besteht, aufgehoben wird. Zudem werden Regelungen zur Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis sowie zum Verfahren bei einem möglichen Stichentscheid aktualisiert.

Die Vorlage sieht zudem redaktionelle Korrekturen vor, um die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Kommunalwahlordnung zu gewährleisten, etwa hinsichtlich der Öffentlichkeit der Abstimmungshandlung bei Briefwahlverfahren oder der Einbeziehung der Blindenvereine. Die Änderungen haben nach Angaben der Verwaltung keine Auswirkungen auf das laufende Bürgerbegehren zum Neubau des Kreishauses. Der Entwurf wurde zur Beratung in den Kreisausschuss sowie in den Kreistag vorgelegt.

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