Projektantrag 'Sucht/Flucht 2.0'
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/142 wird die Antragstellung für das Projekt „Sucht/Flucht 2.0“ durch den Kreistag beantragt. Das Vorhaben, das vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) geleitet werden soll, ist für den Zeitraum von November 2018 bis Dezember 2020 geplant. Die beantragte Fördersumme beläuft sich auf 43.100 Euro zur Deckung von Personal-, Honorar- und Sachkosten. Ein Eigenanteil in Höhe von 8.780 Euro soll durch den Personaleinsatz einer Verwaltungskraft im Umfang von 3,75 Wochenstunden erbracht werden.
Ziel des Projektes ist die Auseinandersetzung mit Substanzmissbrauch sowie stoffungebundener Spielsucht bei Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Unterkünften der zehn kreisangehörigen Kommunen. Das Projekt umfasst die Erhebung von Faktenwissen zum Suchtverhalten, die Erstellung von Konzepten für eine interkulturelle Sprachregelung sowie die Entwicklung von Schulungskonzepten für Fachkräfte und Ehrenamtliche. Zudem soll ein Netzwerk aus Fachkräften aus der Flüchtlings- und Suchthilfe gegründet werden.
Das Projekt setzt an der Problematik an, dass Institutionen der Suchthilfe und der Flüchtlingshilfe derzeit nur selten Kontakt zu dieser Zielgruppe haben und bei der Hilfeplanung vor Hürden stehen. Durch die Zusammenarbeit mit der Landesstelle Sucht soll ein Prozessleitfaden entstehen, der die Beratung unterstützen und die Qualifizierung von Akteuren fördern soll. Die Landesstelle Sucht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales signalisierte Interesse an der Unterstützung der Antragstellung.
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