Zustimmung zur Einleitung des wettbewerblichen Verfahrens für das Linienbündel Borken 7 durch den Kreis Borken
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt, die Zuständigkeit für bestimmte Buslinien des Linienbündels Borken 7 auf den Kreis Borken zu übertragen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Zustimmung zur Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens für dieses Linienbündel beantragt. Betroffen sind die Linien R 21/295 sowie die Linienabschnitte der Linien 721 und 724, die Teile des Gebiets im Kreis Recklinghausen bedienen.
Im Rahmen dieser Regelung überträgt der Kreis Recklinghausen sein Recht als zuständige örtliche Behörde zur Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf dem entsprechenden Gebiet an den Kreis Borken. Davon ausgenommen bleibt die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der ÖPNV-Pauschale, der Ausbildungsverkehrs-Pauschale sowie die Förderung des SozialTickets. Der Landrat wird beauftragt, die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Borken abzuschließen.
Das Linienbündel umfasst neben den genannten Linien auch die Linie R 54. Ziel ist die Sicherstellung der Verkehrsleistungen über das Jahr 2020 hinaus. Für die Linie R 21/295 ist eine Ausweitung des Fahrplanangebots um vier Fahrtenpaare an Samstagen vorgesehen, um einen Stundentakt zu gewährleisten. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten im Bereich des Kreises Recklinghausen werden vom Kreis Borken übernommen, sofern kein eigenwirtschaftliches Angebot im Ausschreibungsverfahren vorliegt. Die Vorlage wurde mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und dem Kreis Borken abgestimmt.
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