Förderung ambulanter komplementärer Dienste
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/052 sieht die Fortführung der Förderung für das „Netzwerk soziale Beratung und Unterstützung im Alter für ein Leben zu Hause“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 vor. Das Förderbudget soll dabei auf jährlich 950.000 Euro angehoben werden.
Der Kreis Recklinghausen unterstützt seit 2006 flächendeckend in allen kreisangehörigen Städten Angebote, die unter dem Titel „Netzwerk Zuhause leben im Alter“ zusammengefasst sind. Zu diesen Diensten gehören die Wohnberatung sowie psychosoziale Beratung und Begleitung sowie persönliche betreuerische Einzelhilfen. Ziel der Förderung ist eine altersgerechte Versorgung, um ein Verbleiben im gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen und stationäre Heimaufnahmen zu verzögern oder zu verhindern.
Die Verwaltung führt aus, dass das bisherige Budget von 860.000 Euro jährlich nicht ausreicht, um die vereinbarte Förderkonzeption einzuhalten, da die aktuelle Förderquote der Träger bei etwa 68 % liegt, während die Konzeption einen höheren Anteil vorsieht. Eine Erhöhung der Mittel ist in der mittelfristigen Finanzplanung bereits vorgesehen. Laut der Vorlage dient die Förderung der Kostendämpfung im stationären Bereich, da durch die ambulanten Dienste die Kosten für den Sozialhilfeträger durch vermiedene Heimaufnahmen reduziert werden konnten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne diese Förderung die kreisweiten Angebote entfallen würden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20181902100051
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180426091315