Finanzielle Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege 2017/2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage Nummer 2018/055 informiert den Sozial- und Gesundheitsausschuss über die finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für den Berichtszeitraum 2017/2018. Die Vorlage dient der Erfüllung einer Informationspflicht, die auf einen Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses aus dem Jahr 1979 zurückgeht. Demnach wurde die Verwaltung angewiesen, jährlich über die Fördermaßnahmen der Kommunen im Kreisgebiet an die Wohlfahrtsträger zu berichten.
Der Sachverhalt beschreibt, dass der Kreis in der Vergangenheit zahlreiche Förderungen initiiert und durchgeführt hat, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. In der Folge haben die Städte im Kreisgebiet diese Förderungen teilweise übernommen oder weitergeführt. Als Folge dieser Entwicklung wurde die Kreisumlage gesenkt. Mit der vorliegenden Zusammenstellung der finanziellen Zuwendungen für die Jahre 2017 und 2018 wird dem Ausschuss der aktuelle Stand der Mittelvergabe zur Kenntnis gegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20181902100054
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180621094237