Verbindliche Pflegebedarfsplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur verbindlichen Pflegebedarfsplanung des Kreises Recklinhausen für die Jahre 2019 bis 2021 sieht vor, dass für das Jahr 2019 kein Bedarf an weiteren vollstationären Pflegeplätzen besteht. Die Planung basiert auf einer wissenschaftlichen Datengrundlage, die unter anderem Bevölkerungsdaten und Pflegestatistiken des Landesamtes für Statistik (IT.NRW) sowie Abfragen in Pflegeheimen und Informationen der zuständigen Behörde umfasst.
Für den Zeitraum 2018 bis 2021 wird eine Steigerung des Platzangebots in vollstationären Einrichtungen von aktuell 7.011 auf 7.333 Plätze prognostiziert. Daraus ergibt sich für das Jahr 2019 rechnerisch ein Überangebot von 240 vollstationären Pflegeplätzen. Als Einflussfaktoren auf die Entwicklung des Platzangebots werden unter anderem die Umsetzung der Einzelzimmerquote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz, der Fachkräftemangel sowie die Zunahme von Alternativformen wie Wohngemeinschaften angeführt. Letztere können einen Teil des Bedarfs an stationären Plätzen auffangen, wobei im Kreis etwa 155 Plätze aus Wohngemeinschaften in die Planung einbezogen wurden.
Die verbindliche Planung dient als Steuerungsinstrument, um die Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen an einen nachgewiesenen Bedarf zu knüpfen. Ein Neubau von vollstationären Plätzen kann künftig nur dann eine Beteiligung des Kreises an den Investitionskosten oder ein bewohnerbezogenes Pflegewohngeld erhalten, wenn eine entsprechende Bedarfsbestätigung vorliegt. Eine Unterversorgung in einzelnen Städten des Kreises wird nicht als gegeben angesehen, da die Versorgungssituation sozialräumlich im gesamten Kreisgebiet betrachtet wird.
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