Wahl eines ordentlichen Mitglieds in die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/108 des Landrats befasst sich mit der Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds in der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V. Hintergrund der Vorlage ist der Rücktritt eines bisherigen Vertreters, der durch einen Beschluss des Kreistages für den Zeitraum vom 1. September 2014 bis zum Jahr 2020 gewählt worden war.
Mit der Mitteilung über das Ausscheiden aus dem Amt wird die Notwendigkeit einer Neubesetzung begründet. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf die gesetzlichen Vorgaben des Landesmediengesetzes NRW. Gemäß § 63 Absatz 4 Satz 1 LMG NRW sind die Stellen, die im Gesetz unter § 62 Absatz 1 Nummer 4 aufgeführt sind, dazu verpflichtet, eine paritätische Besetzung hinsichtlich der Geschlechter vorzunehmen, also ebenso viele Frauen wie Männer zu benennen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Kreistag ein neues Mitglied für die Veranstaltergemeinschaft vorschlägt. Die Durchführung der Wahl erfolgt auf Grundlage von § 35 Absatz 2 der Kommunalorganisationsverordnung NRW. Die Beratung der Vorlage ist im Kreisausschuss für die Sitzung am 18. September 2018 sowie im Kreistag für die Sitzung am 25. September 2018 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20181906100109
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180208095939