Finanzierung der Beratungs- und Infocenter Pflege
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen hat eine Beschlussvorlage zur Finanzierung der Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Zuweisungsbeträge an die kreisangehörigen Städte stufenweise bis zum Jahr 2022 anzuheben. Die geplante Erhöhung sieht vor, den Betrag im Jahr 2einander auf 3,20 Euro pro Einwohner über 65 Jahre zu steigern, im Jahr 2020 auf 3,30 Euro, im Jahr 2021 auf 3,50 Euro und im Jahr 2022 auf 3,75 Euro.
Die elf Beratungsstellen im Kreis Recklinghausen übernehmen gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie Menschen mit drohender Pflegebedürftigkeit unabhängig von ihrem Krankenversicherungsträger zu beraten und über Hilfsangebote zu informieren. Die Struktur umfasst dezentrale Beratungsstellen in den Kommunen sowie eine zentrale Koordinationsstelle im Kreis, die Aufgaben wie Qualitätssicherung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit übernimmt.
Die Finanzierung der Beratungsstellen erfolgt seit 2003 aus dem Kreishaushalt, da die pauschale Förderung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe entfallen ist. Die bisherigen Zuweisungen an die Städte belaufen sich auf 2,66 Euro pro Einwohner über 65 Jahre und dienen der Deckung von Personal- und Sachkosten. Die Vorlage begründet die geplante Anpassung mit der demografischen Entwicklung, da Prognosen einen deutlichen Anstieg der Zahl der über 65-Jährigen im Kreis bis zum Jahr 2030 erwarten lassen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180626140754