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Beschlussvorlage

Ersatzwahlen für den Kreisausschuss, den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten, den Ausschuss für Bildung, den Wahlausschuss und den Arbeitskreis Kreishaussanierung

2018/007 20.12.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2018/007 des Landrats sieht Ersatzwahlen für verschiedene Gremien des Kreistags vor. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats durch ein Kreistagsmitglied zum 01.02.2018.

Aufgrund dieses Ausscheidens sind Neubesetzungen für mehrere Ausschüsse sowie für einen interfraktionellen Arbeitskreis erforderlich. Die Vorlage umfasst die Wahl eines ordentlichen Mitglieds für den Kreisausschuss sowie für den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten. Zudem sollen stellvertretende Mitglieder für den Ausschuss für Bildung, den Wahlausschuss und den interfraktionellen Arbeitskreis Kreishaussanierung bestimmt werden.

Die rechtliche Grundlage für die Durchführung dieser Wahlen bildet die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 51 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW erfolgt die Wahl des Nachfolgers für den Kreisausschuss auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, die das ausgeschiedene Mitglied bereits vorgeschlagen hatte. Für die weiteren Ausschüsse und den Arbeitskreis sieht § 35 Abs. 3 Satz 7 KrO NRW vor, dass die Kreistagsmitglieder die Nachfolger auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe wählen, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Die Vorlage wurde im Kreisausschuss zur Beratung und anschließenden Entscheidung im Kreistag vorgelegt.

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