Ersatzwahlen für den Aufsichtsrat der EKOCity GmbH, die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity und den Polizeibeirat Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/008 des Landrats sieht Ersatzwahlen für verschiedene Gremien vor. Hintergrund der Vorlage ist der Verzicht eines Kreistagsmitglieds auf sein Mandat zum 1. Februar 2018 sowie der damit verbundene Ausstieg aus verschiedenen Gremien.
Im Rahmen der Vorlage sollen Nachfolger für drei Positionen bestimmt werden. Erstens soll ein ordentliches Mitglied für den Aufsichtsrat der EKOCity GmbH gewählt werden. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der EKOCity GmbH erfolgt die Entsendung der Nachfolgeperson für den verbleibenden Rest der bisherigen Amtszeit. Das Wahlverfahren richtet sich nach der Kreisordnung NRW, wobei die vorgeschlagene Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist.
Zweitens ist die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity vorgesehen. Die Verbandssatzung schreibt vor, dass nur Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften wählbar sind. Ein Ersatzmitglied wird für die restliche Wahlzeit entsandt.
Drittens soll ein ordentliches Mitglied für den Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde Recklinghausen bestimmt werden. Die Wählbarkeit umfasst neben Kreistagsmitgliedern auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können. Auch hier findet das Wahlverfahren nach der Kreisordnung NRW Anwendung. Die Vorlage wurde im Kreisausschuss zur Beratung vorgelegt.
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