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Beschlussvorlage

Übertragung der Entscheidungsbefugnis über das Vorliegen eines Dienstunfalls

2018/083 23.04.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2018/083 wird die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über das Vorliegen von Dienstunfällen bei den Beamtinnen und Beamten des Kreises Recklinghausen beantragt. Konkret soll der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) in Münster die Befugnis übertragen werden, im eigenen Namen und in Vertretung über die Anerkennung eines Dienstunfalls zu entscheiden.

Bisher liegt die Entscheidungskompetenz für Ereignisse, die in Ausübung oder infolge des Dienstes eintreten, beim Kreis Recklinghausen. Das bisherige Verfahren sah vor, dass die kvw-Beamtenversorgung eine Empfehlung abgibt, auf deren Grundlage die Entscheidung durch den Kreis erfolgt. Die kvw hat angeboten, dieses Anerkennungsverfahren durch die Übernahme der Zuständigkeit zu vereinfachen. Laut der Vorlage entstehen durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten, während der Ablauf des Verfahrens optimiert werden soll.

Die rechtliche Grundlage für diese Übertragung bildet das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2001 die Befugnis zur Festsetzung der Versorgungsbezüge sowie die Vertretungsvollmacht in Widerspruchs- und Klageverfahren auf die kvw übertragen wurde. Zudem übernimmt die kvw seit 2005 die Bearbeitung der Beihilfeanträge für die Beamtinnen und Beamten des Kreises. Die Verwaltung empfiehlt, das Angebot der kvw anzunehmen und die Entscheidungskompetenz zu übertragen.

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