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Beschlussvorlage

Bestellung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters

2018/086 24.04.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2018/086 wird die erneute Bestellung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters für den Kreis Recklinhausen zum 1. Juli 2018 vorgeschlagen. Die Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers endet zum 30. Juni 2018. Während die vorherige Rechtsgrundlage eine Befristung der Amtszeit auf sechs Jahre vorsah, sieht das nun geltende Gesetz über den Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz (BHKG) keine solche Beschränkung mehr vor. Die Dienstzeit endet nach der neuen Regelung erst mit dem Erreichen der Höchstaltersgrenze für die Mitwirkung im aktiven Feuerwehrdienst.

Die Entscheidung basiert auf einer Anhörung, die am 19. April 2018 stattfand. Dabei stimmten die Leiter der Feuerwehren im Kreis sowie der Bezirksbrandmeister einstimmig für die erneute Bestellung des bisherigen Stellvertreters. Die Stellvertretenden Kreisbrandmeister werden in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.

Der Vorschlag umfasst zudem die Festsetzung der Vergütung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des BHKG erhält der stellvertretende Kreisbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 222,75 Euro sowie eine monatliche Reisekostenpauschale von 56,25 Euro. Diese Beträge entsprechen der im Dezember 2005 vom Kreistag beschlossenen Höhe und belaufen sich auf 50 Prozent der Vergütung des Kreisbrandmeisters. Die Vorlage ist zur Beratung im Ausschuss für Verkehr, Feuerschutz und Rettungswesen sowie im Kreistag vorgesehen.

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