Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Förderung von Frauenberatungsstellen 2019

2018/122 25.06.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2018/122 dazu aufgerufen, die Förderung der allgemeinen Frauenberatung sowie der Beratung und Prävention bei sexualisierter Gewalt für das Jahr 2019 auf 49.400 € zu erhöhen. Die Finanzierung durch den Kreis soll dabei in der bisherigen Form erfolgen, indem die ausfallende Landesförderung ausgeglichen wird.

Die Verwaltung legt in diesem Bericht dar, dass die Förderung eine freiwillige Aufgabe des Kreises ist. Die Beratungsstellen in Recklinghausen, Gladbeck, Herten und Marl bieten Unterstützung bei Themen wie Beziehungsproblemen, Gewalt in Partnerschaften, Trennung und Scheidung sowie bei der existenziellen Absicherung an. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Beratung von Frauen mit Migrationshintergrund sowie traumatisierten und geflüchteten Frauen.

Die Vorlage dokumentiert eine Zunahme des Beratungsaufwands. In den Beratungsstellen Recklinghausen und Gladbeck wird auf eine steigende Komplexität der Fälle und einen höheren Zeitbedarf pro Einzelberatung hingewiesen. Die Beratungsstelle in Herten, die sich auf sexualisierte Gewalt spezialisiert hat, verzeichnete ebenfalls einen Anstieg der Bearbeitungsdauer pro Fall. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Angebote stark von öffentlichen Zuwendungen abhängt und eine Reduzierung der Mittel eine Einschränkung der Beratungsqualität zur Folge haben könnte. Die bestehenden spezialisierten Angebote können durch andere soziale Dienste im Kreis nicht vollständig ersetzt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente