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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 01.01.2019 - 31.12.2023

2018/123 14.08.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2018/123 wird die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 beantragt. Für diesen Zeitraum sollen drei ehrenamtliche Richter neu bzw. wieder berufen werden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Verwaltungsgerichtsordnung ist der Kreistag dazu verpflichtet, eine doppelte Anzahl an Personen, insgesamt also sechs Personen, auf die Vorschlagsliste zu setzen.

Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung der Liste durch den Kreis Recklinghausen bilden das Sozialgerichtsgesetz sowie die Verwaltungsgerichtsordnung. Für eine erfolgreiche Aufnahme in die Liste ist im Kreistag eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht werden muss.

Die Wählbarkeit der Personen unterliegt spezifischen Voraussetzungen. Nach dem Sozialgerichtsgesetz müssen die vorgeschlagenen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Bestimmte Personengruppen sind von der Berufung ausgeschlossen, darunter Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte oder Notare. Zudem sollen Personen nicht vorgeschlagen werden, die bereits in anderen gerichtlichen Gremien für den betreffenden Zeitraum tätig sind oder deren berufliche Belastung eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen erschweren könnte. Bei der Zusammenstellung der Liste wird zudem um eine angemessene Berücksichtigung von Frauen und Personen mit Migrationshintergrund gebeten.

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