Fortführung der WiN Emscher-Lippe GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/124 wird die unbefristete Fortführung der WiN Emscher-Lippe GmbH über den August 2020 hinaus beantragung. Die Gesellschaft, die sich in den Bereichen Wirtschaft, Strukturverbesserung und Stadtentwicklung engagiert, soll gemäß dem Gesellschaftsvertrag dauerhaft weitergeführt werden. Eine Auflösung der Gesellschaft kann künftig durch die Gesellschafterversammlung mit einer Frist von drei Jahren zum Kalenderjahresende beschlossen werden.
Die finanziellen Beiträge der beteiligten Kommunen im Kreis Recklinghausen bleiben zunächst unverändert. Derzeit belaufen sich die Beiträge der Kommunen auf insgesamt 195.570 Euro. Ab dem Jahr 2019 soll eine Anpassung des Beitrags alle drei Jahre erfolgen, wobei die Teuerungsrate als Maßstab dient. Die Aufbringung eines etwaigen Jahresfehlbetrags erfolgt weiterhin anteilig nach der Einwohnerzahl der beteiligten Gebietskörperschaften. Für den Kreis Recklinghausen wird aktuell ein Anteil von 2.575 Euro bei einem vollen Wirtschaftsjahr veranschlagt.
Die neue Struktur der Gesellschaft umfasst die Organe Gesellschafterversammlung, Präsidium und Geschäftsführung. Das Präsidium übernimmt dabei die Aufgaben des bisherigen Aufsichtsrates und soll die regionale Wirkung der Projekte jährlich bewerten. Zudem wird die Zustimmung zu einem neuen Gesellschaftsvertrag beantragt, der die organisatorischen Änderungen sowie die Vorgaben der Kommunalaufsicht berücksichtigt. Zur Abstimmung struktureller Themen wird die Wiedereinführung einer Emscher-Lippe-Konferenz vorgeschlagen, um die operative Ebene der Gesellschaft von politischen Belangen der Gesamtregion zu trennen.
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