Umsetzung des KT-Beschlusses vom 25. September 2018 zur Kreishaussanierung gemäß Bürgerbegehren
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/182 befasst sich mit der Umsetzung eines Kreistagsbeschlusses zur Sanierung des Kreishauses, der auf einem Bürgerbegehren basiert. Ziel der Maßnahmen ist die Behebung sicherheitsrelevanter Mängel in den Bereichen Brandschutz, Haustechnik und Gesundheit der Nutzer.
Die Verwaltung soll als Sofortmaßnahme in den Jahren 2019 und 2020 den Rückbau der bisher vom CVUA-MEL genutzten Labore vornehmen, um diese Flächen als Interimsflächen für Büroflächen wiederherzustellen. Zudem sind die Beseitigung von Brandüberschlagsecken sowie die Anschaffung von präsenzmelderbetriebenen Stehleuchten zur Behebung von Beleuchtungsmängeln vorgesehen. Für diese Sofortmaßnahmen hat der Kreistag Haushaltsmittel in Höhe von 1.715.276 € für das Jahr 2019 und 1.155.670 € für das Jahr 2020 genehmigt. Ein wesentlicher Bestandteil der Sofortmaßnahmen ist zudem die Erneuerung der Elektrohaupt- und Unterverteilungen.
Für die weiteren Sanierungsschritte soll die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachplaner eine Entwurfsplanung erstellen. Hierfür wurden 940.000 € bereitgestellt. Die daraus resultierende Kostenberechnung wird dem Kreistag erneut als Grundlage für einen Sanierungsbeschluss vorgelegt. Eine grobe Kostenschätzung für das gesamte Maßnahmenpaket beläuft sich auf rund 34,36 Mio. Euro. Der Zeitplan sieht eine Umsetzung der weiteren Maßnahmen von 202kom 20 bis voraussichtlich 2030 vor, wobei eine Sanierung im laufenden Dienstbetrieb angestrebt wird.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20182610100183