Förderung von Frauenberatungsstellen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss liegt eine Berichtsvorlage zur Förderung von Frauenberatungsstellen vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Frauenberatungsstellen in Recklinghausen und Gladbeck rückwirkend zum 1. Januar 2018 einen einmaligen erhöhten Zuschuss zu den Personalkosten für die allgemeine Frauenberatung sowie die „Frauninitiative gegen sexualisierte Gewalt“ in Höhe von insgesamt 5.097,77 € zu gewähren.
Die finanzielle Situation der Beratungsstellen ist durch die Verteilung der Landesförderung geprägt. Während das Land Nordrhein-Westfalen die Personalkosten nur noch zu 85 % fördert, übernimmt der Kreis Recklinghausen im Rahmen freiwilliger Aufgaben die Differenzsumme zwischen der beantragten und der tatsächlich gezahlten Landesförderung. Für die Beratungsstelle in Herten wird eine jährliche Personalkostenpauschale von 31.000 € bereitgestellt, während das verbleibende Budget von 10.000 € für die Standorte Gladbeck und Recklinghausen zur Verfügung steht.
Die Vorlage erläutert, dass die Frauenberatungsstelle Recklinghausen seit Dezember 2016 eine zusätzliche Fachkraftstelle für die Initiative gegen sexualisierte Gewalt unterhält. Die Kosten für diese Aufstockung sind in den bisherigen Leistungsvereinbarungen nicht berücksichtigt. Durch die Gewährung des beantragten Zuschusses sollen die entstandenen Mehrkosten ausgeglichen werden, um den Fortbestand der Beratungsangebote zu sichern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beratungsstellen bei fehlender Finanzierung ihre Angebote einschränken oder einstellen müssten.
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