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Beschlussvorlage

Apothekenwesen - Auflösung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zum Arbeitsfeld Amtsapotheker

2018/129 27.06.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2018/129 wird die Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Amtsapothekers vorgeschlagen. Die Vereinbarung, die auf dem 8. November 1993 basiert, soll im Einvernehmen mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zum Ende des Jahres 2018 beendet werden. Sollte eine Auflösung aus formellen Gründen nicht möglich sein, ist eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen.

Die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Recklinghausen und den Städten Bottrop und Gelsenkirchen besteht seit 1982. Im Jahr 1994 wurde die Vereinbarung angepasst, um dem gestiegenen Aufgabenumfang Rechnung zu tragen und einen weiteren Sitz in Gelsenkirchen festzulegen. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Aufgabenbereiche durch gesetzliche Änderungen erweitert, unter anderem durch die Heimversorgungsverträge, die Medizinalaufsicht im PTA-Prüfungswesen, die Apothekenüberwachung sowie die Überwachung im Chemikalien- und Gefahrstoffrecht.

In Vorbereitungen mit Vertretern der beteiligten Städte wurde festgestellt, dass die erweiterten Aufgaben und die Erfahrungen der vergangenen Jahre dazu führen, dass die kreisfreien Städte nun über eigene Personalressourcen in ihren Gesundheitsämtern verfügen können. Mit dem Ende der Vereinbarung wird die Apothekenaufsicht vollständig in die eigene Zuständigkeit der jeweiligen Stadt überführt. Es sollen jedoch gemeinsame Überlegungen angestellt werden, wie eine gegenseitige Vertretung der Amtsapotheker in Urlaubs- und Krankheitszeiten künftig umgesetzt werden kann.

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