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Beschlussvorlage

WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) – Einrichtung einer Verwaltungsstelle zur Einhaltung der Prüfquote

2018/148 27.09.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird ersucht, die Einrichtung einer zusätzlichen Verwaltungsstelle in der WTG-Behörde zum 1. Januar 2019 zu beschließen. Ziel dieser Maßnahme ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfquote bei Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Die geplante Stelleneinrichtung soll im Rahmen der Stellenplanberatungen im Personalausschuss eingebracht werden.

Die WTG-Behörde, organisatorisch im Fachbereich Soziales angesiedelt, übernimmt die Aufgabe, die Einhaltung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW zu überwachen. Dies umfasst regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen von stationären Einrichtungen, Wohngemeinschaften, ambulanten Pflegediensten sowie Hospizen. Durch die Gesetzesnovellierung im Jahr 2014 ist die Anzahl der zu prüfenden Leistungsangebote im Kreis Recklinghausen um 65 neue Angebote gestiegen.

Aktuell umfasst der Zuständigkeitsbereich 119 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Für diese Einrichtungen ist eine jährliche Prüfung vorzusehen, sofern keine Beanstandungen vorliegen, sodass innerhalb eines Zweijahreszyklus eine Prüfquote von 100 % erreicht werden muss. Aufgrund der personellen Situation konnte die geforderte Quote in der Vergangenheit nicht vollständig erfüllt werden. Eine Zielvereinbarung mit der Bezirksregierung Münster sieht vor, die Prüfquote schrittweise zu steigern. Mit der zusätzlichen Stelle soll für den Zeitraum 2019/2020 die Erreichung der 100-prozentigen Prüfquote angestrebt werden. Die Behörde unterliegt dabei einer quartalsweisen Berichtspflicht gegenüber der Bezirksregierung.

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