Finanzielle Vorsorge für künftige Pensionslasten, hier: Bereitstellung einer außerplanmäßigen Investitionsauszahlung im Haushaltsjahr 2018 für die Aufstockung des kvw-Versorgungsfonds
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/145 sieht eine außerplanmäßige Investitionsauszahlung im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 20.147.000 Euro vor. Ziel dieser Maßnahme ist die Aufstockung des kvw-Versorgungsfonds, um die finanzielle Vorsorge für künftige Pensionslasten der verbeamteten Beschäftigten des Kreises Recklinghausen sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere den Lastenausgleich für Beamte, die im Rahmen eines Dienstherrenwechsels zum Kreis gewechlag sind.
Die zur Aufstockung verfügbaren Mittel stammen aus zweckgebundenen Beständen, die bereits der Liquiditätssicherung dienen. Dazu gehören Abfindungszahlungen in Höhe von rund 11 Millionen Euro aus dem Übergang von Beamten der Bundesagentur für Arbeit, Versorgungspauschalen für Mitarbeitende des Jobcenters in Höhe von etwa 6 Millionen Euro sowie Abfindungsbeträge in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro auf Grundlage des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes.
Haushaltsrechtlich ist das Vorhaben als investive Auszahlung für den Erwerb einer Finanzanlage im Teilfinanzplan 16.01.01 zu führen. Da der Betrag das im Haushaltsplan veranschlagte Volumen der ordentlichen Aufwendungen um mehr als 0,5 Promille überschreitet, ist gemäß der Gemeindeordnung NRW die Zustimmung des Kreistages erforderlich. Durch die Umschichtung von Bankbeständen in den Versorgungsfonds findet ein Aktivtausch statt, wodurch das Eigenkapital nicht gemindert wird und zudem Verwahrentgelten vermieden werden sollen.
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