Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Fleischhygiene Änderungssatzungen des Kreises Recklinghausen ab dem 01.01.2017 für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für den Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen

2018/184 31.10.2018 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreisausschuss befasst sich mit der neunten Änderungssatzung des Kreises Recklinghausen zur Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene. Die Vorlage sieht eine rückwirkende Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2017 vor. Bisher wurden für das Jahr 2017 lediglich Mindestgebühren in Höhe von 1,00 Euro pro Einheit erhoben, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen.

Die Grundlage für die neue Satzung bilden die Jahresabschlüsse des Jahres 2017 für den Schlachthof der Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für die Schlachthof Recklinghausen GmbH. Ziel der Änderung ist es, Gebührenbescheide zu erlassen, die die tatsächlich entstandenen Kosten decken. Für die Fleischbeschau von Schweinen werden neue Sätze festgesetzt: 1,13 Euro für den Schlachthof in Oer-Erkenschwick und 2,54 Euro für den Schlachthof in Recklinghausen.

Durch die Verrechnung mit den bereits gezahlten Mindestgebühren ergibt sich für den Kreis ein Nachforderungsbedarf von 366.573,35 Euro gegenüber der Westfleisch Erkenschwick GmbH und 564.568,62 Euro gegenüber der Schlachthof Recklinghausen GmbH. Die Verwaltung begründet die Erhebung mit der Notwendigkeit der Kostendeckung, um eine zusätzliche Belastung der kreisangehörigen Städte durch die Kreisumlage zu vermeiden und den haushaltsrechtlichen Erfordernissen sowie dem Wirtschaftlichkeitsprinzip der Verwaltung zu entsprechen. Die rechtliche Basis bilden europäische Verordnungen sowie das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

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