Schriftführung für den Wahlausschuss des Kreises
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses des Kreises liegt die Beschlussvorlage Nummer 2019/119 zur Regelung der Schriftführung vor. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, welche die Bestellung einer Schriftführung für den Wahlausschuss des Kreises vorschreiben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person zum Schriftführer zu bestellen. Zudem wird festgelegt, dass für den Fall einer Verhinderung des Schriftführers der Landrat befugt ist, vor Beginn einer Sitzung eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Recklinghausen als Ersatz für die jeweilige Sitzung zu bestellen. Die Vorlage wurde vom Landrat und dem Kreisdirektor zur Beratung im Wahlausschuss vorgelegt.
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