Aufteilung der 36 Wahlbezirke für die Wahl des Kreistages auf die Städte des Kreises Recklinghausen für die Kommunalwahl 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss des Kreises Recklinghausen wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2019/120 dazu angefragt, die Aufteilung der 36 Kreiswahlbezirke auf die kreisangehörigen Kommunen für die Kommunalwahl 2020 festzulegen. Da der Kreistag von der Möglichkeit zur Reduzierung der Anzahl der Vertreter keinen Gebrauch gemacht hat, verbleiben gemäß dem Kommunalwahlgesetz 72 Vertreter, die sich auf 36 Wahlbezirke verteilen.
Der Vorschlag sieht eine Zuteilung der Wahlbezirke wie folgt vor: Recklinghausen erhält 7 Bezirke, Dorsten und Marl jeweils 5, Castrop-Rauxel und Gladbeck jeweils 4, während Herten, Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop jeweils 2 Bezirke zugewiesen bekommen. Die Berechnung basiert auf den Einwohnerzahlen zum Stichtag 30. April 2019. Dabei wurden drei verschiedene Berechnungsverfahren angewandt, die alle zum selben Ergebnis führten.
Bei der Abgrenzung der Bezirke sind gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen, wonach räumliche Zusammenhänge und bestehende Gemeindebezirke gewahrt bleiben sollen. Zudem darf die Abweichung der Einwohnerzahl pro Bezirk von der durchschnittlichen Anzahl 25 Prozent nicht überschreiten. Nach der Entscheidung des Wahlausschusses werden die Städte aufgefordert, Vorschläge zur Zusammenfassung von Wahlbezirken einzureichen. Die endgültige Einteilung des Wahlgebietes soll im Rahmen einer weiteren Sitzung des Wahlausschusses erfolgen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20190108100123
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190801121716
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190801121725