Integriertes Klimaschutzkonzept für den Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/067 sieht die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für den Kreis Recklinghausen vor. Die Verwaltung soll beauftragt werden, dieses Konzept unter dem Vorbehalt einer Fördermittelzusage aus Bundesmitteln zu entwickeln und eine erste Maßnahme aus dem Konzept umzusetzen. Dabei sollen die Ergebnisse der bereits durchgeführten Einstiegsberatung zum Klimaschutz genutzt werden.
Aufgrund geänderter Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie zum 1. Januar 2019 ist die Erstellung des Konzepts nun an die Schaffung einer Personalstelle für das Klimaschutzmanagement im Fachbereich E geknüpft. Die Personalkosten für diese Stelle werden über einen Zeitraum von zwei Jahren mit etwa 78.000 Euro gefördert. Da die Förderung lediglich die Personalkosten abdeckt und keine Sach- oder Gemeinkosten berücksichtigt, wird ein Eigenanteil des Kreises in etwa gleicher Höhe veranschlagt.
Nach einer Beschlussfassung durch den Kreistag wird die Verwaltung einen Fördermittelantrag stellen. Bei Erhalt eines positiven Bescheids soll die Stelle für das Klimaschutzmanagement befristet auf zwei Jahre öffentlich ausgeschrieben und frühestens zum 2. Januar 2020 besetzt werden. Die Erarbeitung des Konzepts soll unter Einbeziehung verschiedener Akteure erfolgen.
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