Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Verzicht auf die Möglichkeit des Ausscheidens aus dem EKOCity Abfallwirtschaftsverband
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/070 befasst sich mit der langfristigen Sicherung der Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen durch den Abfallwirtschaftsverband EKOCity. Da die bestehenden Verträge zwischen der EKOCity GmbH und den Anlagenbetreibern zum 31.1erm 2023 auslaufen, wird vorgeschlagen, auf das Recht der Mitgliedskörperschaften zu verzichten, aus dem Verband auszuscheiden. Damit soll die Entsorgungssicherheit und eine planbare Anlagenauslastung für die Jahre 2024 bis 2033 gewährleistet werden.
Gleichzeitig sieht die Vorlage eine Satzungsänderung des § 16 vor. Demnach soll ein erneutes Ausscheiden aus dem Verband frühestens zum 31.12.2033 möglich sein, wobei künftige Kündigungsmöglichkeiten alle fünf Jahre mit einer Frist von vier Jahren erfolgen sollen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Strukturen der Entsorgungskooperation nach einer rechtlichen Prüfung weiterhin als tragfähig eingestuft werden. Für die Kalkulation der Entsorgungsentgelte wurde ein Abfallaufkommen von 627.000 Mg angenommen, wobei eine Kapazitätsreserve zur Absicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse eingeplant ist. Die Prognose für den EKOCity-Mischpreis liegt für den Zeitraum 2024 bis 2028 bei netto 116 €/Mg und für 2029 bis 2033 bei netto 121 €/Mg. Damit wird eine preisliche Stabilität im Vergleich zu den Vorjahren angestrebt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190404105340