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Beschlussvorlage

Gewährung von existenzsichernden Leistungen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe durch den Kreis Recklinghausen

2019/003 08.01.2019 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/003 regelt die Übernahme der Aufgabe zur Gewährung existenzsichernder Leistungen für Menschen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe durch den Kreis Recklinghausen. Hintergrund ist das Bundesteilhabegesetz, welches zum 1. Januar 2020 die Trennung von Fachleistungen und Existenzsicherung in stationären Einrichtungen vorsieht. Da die bisherigen stationären Einrichtungen rechtlich nicht mehr existieren, werden diese Wohnformen als besondere Wohnformen oder gemeinschaftliches Wohnen eingestudiert.

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen müssen die Leistungen zur Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und zum Wohngeld künftig vom örtlichen Sozialhilfeträger erbracht werden. Die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte haben den Landrat gebeten, diese Aufgabe für die betroffenen Fälle im Rahmen einer Ausnahme in der Heranziehungssatzung zu übernehmen. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass die Bearbeitung der etwa 1.800 betroffenen Fälle aufgrund der Komplexität und der fehlenden direkten Ansprechpartner in den Einrichtungen durch die Kreisverwaltung effizienter gestaltet werden kann.

Der Beschluss sieht vor, dass der Kreis die Durchführung dieser Aufgabe auf Basis des vorliegenden Konzepts übernimmt. Zur Umsetzung sollen die im Stellenplan 2019 vorgesehenen Stellen zur Besetzung freigegeben werden. Eine stufenweise Besetzung ist vorgesehen, beginnend mit einer Leitungsstelle und einer Sachbearbeiterstelle, wobei weitere Stellen nach Bedarf der Fallzahlen besetzt werden sollen.

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