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Beschlussvorlage

Ersatzwahlen für den Rechnungsprüfungsausschuss, die Finanzkommission, die IT-Kommission sowie die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity

2019/078 06.05.2019 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreistag steht eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Ersatzwahlen an, nachdem ein Kreistagsmitglied sein Mandat zum 13. Mai 2019 niedergelegt hat. Die Vorlage mit der Nummer 2019/078 regelt die Neubesetzung von Stellvertretenden Mitgliedern in verschiedenen Gremien des Kreises.

Konkret sollen Nachfolger für die vakanten Positionen im Rechnungsprüfungsausschuss, in der Finanzkommission, in der IT-Kommission sowie in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity gewählt werden. Die rechtliche Grundlage für die Besetzung der ersten drei Gremien bildet der § 35 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach obliegt die Wahl der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, und erfolgt auf deren Vorschlag.

Für die Besetzung des Ersatzmandats in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity gelten die Bestimmungen der Verbandssatzung. Gemäß § 8 der Satzung sind für die restliche Wahlzeit Ersatzmitglieder durch die zuständige Mitgliedskörperschaft zu wählen bzw. zu entsenden. Falls die Mitgliedskörperschaft bereits mehrere Mitglieder entsandt hatte, erfolgt die Wahl des Ersatzmitglieds auf Vorschlag der Partei oder Wählergruppe, die das ausgeschiedene Mitglied zuvor vorgeschlagen hatte. Die Entscheidung über die personellen Nachbesetzungen ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Kreistags am 27. Mai 2019 vorgesehen.

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