Einführung und Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 2019/079 informiert der Landrat den Kreistag über eine personelle Veränderung in der Zusammensetzung des Gremiums. Ein bisheriges Kreistagsmitglied hat sein Mandat zum 13. Mai 2019 niedergelegt.
Der Kreiswahlleiter hat die Nachfolge festgestellt und die Annahme der Wahl durch das neue Mitglied gegenüber dem Kreiswahlleiter erklärt. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung des neuen Kreistagsmitglieds durch den Landrat. Im Zuge dieses Verfahrens wird das Mitglied feierlich zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben verpflichtet.
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