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Beschlussvorlage

Information des Kreistages/Veröffentlichung der laufenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz -Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 08.05.2019-

2019/121 07.08.2019 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreistag steht eine Beschlussvorlage zur Information über laufende Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Beratung. Der Antrag der Fraktion Die Linke vom 8. Mai 2019 sieht ein pauschales Unterrichtungsrecht des Gremiums über Verfahren vor, welche die Rechte Dritter betreffen.

Die Verwaltung lehnt den Antrag ab. Als Begründung wird angeführt, dass für ein solches pauschales Recht keine rechtliche Grundlage bestehe. Gemäß § 26 Abs. 1 der Kreisordnung NRW fallen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sowie die damit verbundenen Beteiligungsverfahren unter die Zuständigkeit der laufenden Verwaltung. Ein pauschales Unterrichtungsrecht nach § 26 Abs. 2 der Kreisordnung sei zudem nur für wichtige Angelegenheiten vorgesehen, nicht jedoch für sämtliche Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass weder das Bundesimmissionsschutzgesetz noch das Umweltinformationsgesetz eine grundsätzliche Veröffentlichung von Daten aus laufenden Verfahren vorsehen. Die Interessen der Antragsstellenden müssten im Einzelfall gegen die Informationsrechte des Kreistages abgewogen werden. Die Aufgabe des Landrates beste darin, den Kreistag angemessen und unter Wahrung der Rechte Dritter zu informieren. Eine eingeholte Stellungnahme des Landkreistags NRW unterstützt die Auffassung der Verwaltung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahme des Landkreistags NRW zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag der Fraktion Die Linke abzulehnen.

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