Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2020 des Kreises Recklinghausen

2019/122 07.08.2019 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen werden die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zum Kreishaushalt 2020 des Kreises Recklinghausen behandelt. Das Verfahren wurde im Juni 2019 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Kämmerern der beteiligten Kommunen eingeleitet, wobei erste Tendenzen des Haushaltsentwurfs vorgestellt wurden.

Die Eckdaten des Haushaltsplans für das Jahr 2020 wurden den Vertretern der kreisangehörigen Städte im September 2019 erläutert. Die Kommunen wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen bis zum 18. September 2019 einzureichen. Diese Dokumente werden dem Kreistag postalisch nachgereicht oder als Tischvorlage zur Einsicht vorgelegt.

Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Den Städten besteht zudem die Möglichkeit, ihr Anhörungsrecht in der Sitzung des Kreistags am 28. Oktober 2019 wahrzunehmen, nachdem hierzu eine entsprechende Bedarfsabfrage durch die Verwaltung erfolgt ist. Die Vorlage liegt zur Beratung im Kreisausschuss und im Kreistag vor.

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