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Beschlussvorlage

Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9“

2019/026 08.01.2019 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/026 sieht eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ vor. Der Kreis Recklinghausen ist als Mitglied der Trägergemeinschaft an der Nutzung des in Duisburg stationierten Luftfahrzeugs beteiligt. Die Änderung der Vereinbarung wird auf Initiative der Stadt Duisburg als Kernträger vorgeschlagen und ist das Ergebnis eines Abstimmungsgesprächs aller Mitglieder der Trägergemeinschaft.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anpassung der Abrechnungsgrundlage gegenüber den Kostenträgern. Bisher erfolgte die Abrechnung der Luftrettungskosten über Entgelte, was aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen zu Schwierigkeiten bei der Konsensfindung führte. Die Neuregelung soll die Möglichkeit schaffen, die Kosten künftig über eine Gebührensatzung gemäß dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen abzurechnen. Weitere Anpassungen dienen der Aktualisierung der Rechtsgrundlagen an das geltende Rettungsgesetz.

Für den Zeitraum bis zum Abschluss der neuen Vereinbarung bleibt die bisherige Regelung für die Abrechnung der Kosten maßgeblich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch den Betrieb des Rettungshubschraubers in den vergangenen Jahren Verluste entstanden sind. Da die bisherige Abrechnung auf Basis privatrechtlich vereinbarter Entgelte erfolgte, konnten diese Verluste bei einer Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden. Die Mitglieder der Trägergemeinschaft sind laut der bestehenden Vereinbarung zur Verlustabdeckung verpflichtet, wobei der Anteil des Kreises Recklinghausen 1,2 Prozent beträgt. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorgesehen.

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