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Berichtsvorlage

Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2018

2019/027 08.01.2019 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Landrat hat dem Kreistag eine Aufstellung über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen für das Jahr 2018 vorgelegt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz NRW, wonach die Offenlegung der Nebeneinkünfte bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen muss.

Die gesetzlichen Regelungen zur Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst sehen vor, dass Vergütungen eine Höchstgrenze von 9.600 Euro nicht überschreiten dürfen. Für Vergütungen aus der Tätigkeit in einem Verwaltungsrat einer Sparkasse liegt die Grenze bei 14.400 Euro. Einkünfte, welche diese Grenzwerte übersteigen, sind an den Dienstherrn abzuführen. Im Berichtszeitraum 2018 wurden durch den Landrat 8.626,78 Euro abgeführt.

Die entsprechende Aufstellung wurde den Mitgliedern des Kreistags bereits im März 2019 übersandt, womit die formale Verpflichtung gegenüber dem Gremium erfüllt ist. Auf Wunsch des Landrates erfolgt die Behandlung der Vorlage in der öffentlichen Sitzung des Kreistags am 27. Mai 2019, um eine Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

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