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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster für die Amtszeit vom 01.02.2020 - 31.01.2025

2019/028 09.01.2019 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2019/028 wird die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster für die Amtszeit vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Januar 2025 behandelt. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Januar 2020 endet, hat der Kreis das Recht, acht Personen für die darauffolgende Periode vorzuschlagen. Die eigentliche Wahl der Personen erfolgt durch einen beim Oberverwaltungsgericht gebildeten Wahlausschuss auf Basis dieser Liste.

Die Vorlage führt die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aus. Voraussetzung für die Wahl ist die deutsche Staatsangehörigkeit sowie ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Zudem müssen Personen, die bestimmte öffentliche Ämter bekleiden, Mitglieder der Bundes- oder Landesgesetzgebung, Richter, Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte und Notare sind, von der Berufung ausgeschlossen sein.

Für die Aufnahme der Kandidaten in die Vorschlagsliste ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss. Die Vorlage empfiehlt zudem, Personen nicht gleichzeitig für die Liste des zuständigen Verwaltungsgerichts vorzuschlagen, um Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung zu vermeiden. Die Liste muss detaillierte Angaben zu Name, Anschrift, Geburtsdaten und Beruf enthalten, wobei bei Rentnern die frühere Berufsbezeichnung anzugeben ist.

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