Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 23. September 2019 wird der Entwurf des Jahresabschlusses der Kreisverwaltung Recklinghausen zum 31. Dezember 2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Entwurf wurde durch den Landrat bestätigt und folgt den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage darzustellen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird der Entwurf des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers beziehungsweise einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung der Jahresabschlüsse zugestimmt. Es ist vorgesehen, dass der geprüfte Jahresabschluss dem Rechnungsprüfungsausschuss in dessen Sitzung am 4. November 2019 vorgelegt wird, damit der Kreistag den Abschluss in der Sitzung am 25. November 2019 förmlich feststellen kann.
Eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses sowie die daraus resultierende Bilanz und Ergebnisrechnung werden als Tischvorlage in der Sitzung ausgelegt. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen erhalten die Fraktionen sowie die Vorsitzenden und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses Papierausfertigungen. Zudem wird jedem Mitglied des Kreistags ein Datenträger mit den Gesamtdaten zur Verfügung gestellt. Die Informationen werden nach der Sitzung zusätzlich im Internet zum Download bereitgestellt.
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