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Beschlussvorlage

Suchtberatung im Kreis Recklinghausen - Änderung der Anlage zu den Richtlinien über die Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen

2019/169 09.10.2019 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2019/169 regelt die Neuzuweisung von Fördermitteln für die Suchtberatung im Stadtgebiet Recklinghausen. Hintergrund ist die Schließung der Suchtberatungsstelle beim Diakonischen Werk Recklinghausen zum 30. Juni 2019, welche aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte.

Der Kreistag soll die Schließung dieser Stelle zur Kenntnis nehmen und die Förderung der bisher 1,5 Fachkräftestellen auf den Caritasverband für die Stadt Recklinghausen e.V. übertragen. Der Caritasverband hat sich bereit erklärt, diese Stellen ab dem 1. Juli 2019 in seine Trägerschaft zu übernehmen. Damit erhöht sich der Umfang der vom Caritasverband geförderten Beratungsfachkräfte im Stadtgebiet von bisher 2,0 auf insgesamt 3,5 Stellen.

In diesem Zusammenhang ist eine Aktualisierung der Anlage zu den Richtlinien des Kreises Recklinghausen über die Förderung der Sucht- und Beratungsstellen vom 14. Februar 2011 erforderlich. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss, den Kreisausschuss sowie in den Kreistag vorgelegt. Federführend für das Dokument ist der Kreisausschuss.

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