WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) - Tätigkeitsbericht 2017 / 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2019/006 der WTG-Behörde des Kreises Recklinghausen legt den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 vor. Die Behörde, die organisatorisch im Fachbereich Soziales angesiedelt ist, ist für die Einhaltung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören die regelmäßige und anlassbezogene Prüfung von Pflegeeinrichtungen sowie die Beratung von Bewohnern, Angehörigen und Leistungsanbietern.
Der Zuständigkeitsbereich hat sich durch die Gesetzesnovellierung von 2014 auf insgesamt 210 Einrichtungen ausgeweitet, darunter stationäre Einrichtungen, Wohngemeinschaften und ambulante Dienste. Im Berichtszeitraum wurden 282 Prüfungen durchgeführt, darunter 83 Regelprüfungen und 63 Anlassprüfungen. Zudem wurden in drei Einrichtungen sowie einer Wohngemeinschaft Aufnahmeverbote angeordnet. Im Zusammenhang mit der Einzelzimmerquote wurden für 14 Einrichtungen Wiederbelegungsstopps verhängt, während andere Einrichtungen Ausnahmegenehmigungen oder Fristverlängerungen erhielten.
Aufgrund gestiegener Aufgaben durch neue Leistungsangebote und personeller Engpässe konnte die gesetzlich geforderte Prüfquote von 100 % für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot nicht erreicht werden. Die Prüfquote lag im Zeitraum 2017/2018 bei 48,7 %. Um die Zielquote zu erreichen, hat der Kreistag beschlossen, für das Jahr 2019 eine weitere Stelle einzurichten. Eine Zielvereinbarung mit der Bezirksregierung zur Erreichung der Prüfquote ist Gegenstand der behördlichen Abstimmung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20191012100007
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190122132524