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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2020 - 2025

2019/093 11.06.2019 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2019/093 wird die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2025 behandelt. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. März 2020 endet, sieht der Vorschlag vor, 96 Personen für die neue Wahlperiode zu bestimmen.

Der Kreis verfügt über das Vorschlagsrecht für diese 96 Personen. Gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zustimmen muss. Die eigentliche Wahl erfolgt durch einen beim Verwaltungsgericht gebildeten Wahlausschuss.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtliche Richter umfassen die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie einen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Soldaten sowie Rechtsanwälte oder Notare, sind von der Berufung ausgeschlossen. Zudem dürfen die vorgeschlagenen Personen nicht gleichzeitig auf der Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht stehen.

Die Vorlage enthält zudem Vorgaben zur Gestaltung der Liste, die eine alphabetische Sortierung sowie die Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdaten und Beruf vorsehen. Dabei sollen Sammelbezeichnungen vermieden und bei Rentnern die früheren Berufsbezeichnungen sowie die Mitgliedschaft in kommunalen Vertretungskörperschaften angegeben werden.

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