Zusätzliche Mittel im Haushaltsjahr 2019 für das Jobcenter des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2019/178 wird dem Kreistag vorgeschlagen, dem Jobcenter Kreis Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2019 zusätzliche kommunale Haushaltsmittel in Höhe von maximal 3 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind gemäß § 83 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zweckgebunden für Eingliederungsleistungen vorgesehen. Die Bereitstellung erfolgt einmalig und dient der Finanzierung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, wobei die Mittel nicht für Verwaltungskosten verwendet werden sollen. Die Budgets der Bezirksstellen in den kreisangehörigen Städten sollen unmittelbar und vollständig von dieser Zuweisung profitieren.
Die Notwendigkeit der überplanmäßigen Mittel ergibt sich aus einer prognostizierten Verausgabungsquote von etwa 105 %. Hintergrund ist die intensive Nutzung arbeitsmarktpolitischer Instrumente, insbesondere die Umsetzung des Regelinaments nach § 16i SGB II, bei dem bereits 573 Förderungen besetzt wurden. Damit wurde das ursprüngliche Jahresziel von 500 Förderfällen überschritten.
Die zusätzliche Belastung des Kreishaushaltes wird durch Erstattungen aus der Abrechnungsrichtlinie SGB II kompensiert, die mit 4,7 Millionen Euro prognostiziert werden. Da lediglich 50 Prozent dieser Mittel spitz abgerechnet werden, entsteht eine Ergebnisverbesserung im Kreishaushalt, die als Kostenkompensation genutzt werden kann. Ein Versuch, nicht genutzte Mittel anderer kommunaler Träger über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beziehen, wurde abgelehnt. Eine Verschiebung von Auszahlungen in das Folgejahr wurde verworfen, um die Kontinuität der Maßnahmen und die Haushaltsplanung für 202
den nicht zu gefährden.
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