Förderung von Frauenberatungsstellen 2020 - 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/096 befasst sich mit der finanziellen Förderung von Frauenberatungsstellen im Zeitraum von 2020 bis 2022. Im Zentrum steht die Regelung der Kreiszuschüsse, die dazu dienen, die Differenz zwischen der Landesförderung und 85 Prozent der tatsächlichen Personalkosten auszugleichen, sofern Landesmittel nicht ausreichen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Entscheidung über eine entstandene Überzahlung der Frauenberatungsstelle Recklinghausen aus dem Jahr 2018. Aufgrund eines Verzichts auf Weihnachtsgeld durch die Beschäftigten fielen die Personalkosten niedriger aus als ursprünglich berechnet, was zu einer Überzahlung in Höhe von 8.624,33 € führte. Es wird vorgeschlagen, auf die Rückforderung dieses Betrages zu verzichten.
Für den Zeitraum von 2020 bis 2022 sieht die Vorlage eine Förderung in Höhe von insgesamt 55.000 € für die allgemeine Frauenberatung sowie für die Beratung und Prävention bei sexualisierter Gewalt vor. Die Finanzierung erfolgt weiterhin nach dem Prinzip der Übernahme der sogenannten „ausgefallenen Landesförderung“. Die Kalkulation umfasst dabei die Beratungsangebote in Herten, Gladbeck und Recklinghausen. Die Vorlage berücksichtigt zudem die unterschiedlichen Stellenkapazitäten und die bestehenden Fördergrundlagen der Kommunen.
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