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Beschlussvorlage

Bereitstellung von E-Ladestationen am Kreishaus

2019/127 14.08.2019 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/127 sieht die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Versorgung von Elektrofahrzeugen am Kreishaus vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen den Außenbereich sowie die Tiefgarage des Gebäudes. Konkret ist die Bereitstellung von insgesamt sechs Ladestationen mit jeweils zwei Ladepunkten auf dem Bereich der Beschäftigtenparkplätze, einer Ladestation mit zwei Ladepunkten für Besucherparkplätze, zwei Ladestationen mit jeweils zwei Ladepunkten im Zufahrtsbereich sowie vier Wallboxen mit jeweils einem Ladepunkt in der Tiefgarage vorgesehen.

Die technische Umsetzung soll im Zuge der laufenden Erneuerungen der Elektrohaupt- und -unterverteilungen erfolgen. Für die Versorgung im Außenbereich ist eine neue Trafostation geplant, während die Versorgung der Tiefgarage über eine umfangreiche Verkabelung durch das Gebäude realisiert werden soll. Die Kosten für die Infrastruktur und die Beschaffung der Ladestationen belaufen sich voraussichtlich auf 261.000 Euro, wobei Mittel im Haushalt 2020 bereitgestellt werden sollen.

Die Finanzierung soll unter Ausschöpfung von Fördermitteln aus dem Programm „Emissionsarme Mobilität“ des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wobei eine Zuwendung in Höhe von etwa 96.400 Euro erwartet wird. Voraussetzung für die Förderung ist die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien, was durch den bestehenden Grünstrom-Liefervertrag des Kreises sichergestellt ist. Mit der Maßnahme wird zudem ein Antrag einer Fraktion aus dem Jahr 2018 beantwortet.

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