Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2019/009 erläutert die Einführung des Gesamtplanverfahrens in der Eingliederungshilfe im Kreis Recklinghausen. Basierend auf dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Verfahren ab 2019 sukzessive im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) umgesetzt. Ziel der Neuregelung ist eine personenzentrierte Ausrichtung, bei der die Bedarfsermittlung, Planung und Steuerung von Unterstützungsleistungen im Vordergrund stehen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung eines leistenden Rehabilitationsträgers. Dieser übernimmt die Koordination der Leistungen, um durch ein einheitliches Antragsverfahren die Verfahrensdauer für die Leistungsberechtigten zu verkürzen. Das Verfahren umfasst die Bedarfsermittlung, die in der Regel durch persönliche, leitfadengestützte Gespräche erfolgt, sowie die Erstellung eines schriftlichen Gesamtplans. Dieser Plan dokumentiert die Ergebnisse der Bedarfsermittlung, die geplanten Maßnahmen sowie die Kriterien zur Wirkungskontrolle.
Für die Umsetzung im Kreis Recklinghausen wurden im Stellenplan 2019 drei Stellen vorgesehen. Da der LWL bereits ein Instrument zur Bedarfsermittlung (BEI_NRW) nutzt, muss für den Kreis ein entsprechendes Instrument erstellt oder ausgebaut werden. Die Neuregelungen sehen zudem vor, dass ab 2020 die Eingliederungshilfe einheitlich im SGB IX geregelt ist, wobei die Kreise und kreisfreien Städte die Verantwortung für Leistungen zur Teilhabe an Bildung während der Schulzeit behalten.
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