Umsetzung der Änderungen bei Bildungs- und Teilhabeleistungen im SGB II die sich aus dem Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) ergeben -Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 25.03.2019-
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/110 befasst sich mit der Umsetzung der Änderungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen im SGB II, die sich aus dem Starke-Familien-Gesetz ergeben. Das Gesetz zielt darauf ab, Familien mit geringem Einkommen vor Armut zu schützen und die Teilhabe von Kindern zu sichern. Mit dem Inkrafttreten zum 1. August 2019 ändern sich wesentliche Regelungen, unter anderem durch den Abbau bürokratischer Hürden. So ist für viele Leistungen keine gesonderte Antragstellung mehr erforderlich, da diese über den Grundantrag im SGB II abgedeckt werden.
Zu den inhaltlichen Änderungen gehören die Erhöhung der Leistungen für den persönlichen Schulbedarf sowie die vollständige Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung ohne Eigenanteil. Auch die Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen oder Kitas werden als Sachleistung übernommen. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird eine monatliche Pauschale von 15 Euro als Geldleistung gewährt.
Gegen den Antrag der Fraktion Die Linke, eine sogenannte „YouCard“ zur Abrechnung der sozio-kulturellen Teilhabe einzuführen, wird im Beschlussvorschlag vorgegangen. Die Verwaltung und der Arbeitskreis Bildungs- und Teilhabe sprechen sich gegen eine solche Kartenlösung aus, da die Einführung mit erheblichem personellem und finanziellem Mehraufwand verbunden wäre. Die finanziellen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen für den Kreis Recklinghausen sind derzeit noch nicht präzise bezifferbar, wobei eine Refinanzierung durch den Bund erwartet wird.
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