Mitgliedschaft im Vorstand der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/111 regelt die personelle Besetzung eines Sitzplatzes im Vorstand des Trägervereins der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V. Gemäß der Satzung des Vereins sind verschiedene Städte als Mitglieder vertreten, wobei zusätzlich eine Person durch den Kreistag Recklinghausen benannt werden muss. Der Verein hat hierzu einen entsprechenden Antrag gestellt, um die Teilnahme einer Vertretung aus der Kreisverwaltung an den Vorstandssitzungen sicherzustellen.
In der Vergangenheit wurde die Position der Sucht- und Psychiatriekoordinatorin des Kreises Recklinghausen für diese Aufgabe genutzt. Aufgrund einer Neubesetzung der entsprechenden Stelle im Fachbereich Gesundheit, Bildung und Erziehung wird nun vorgeschlagen, die neue Sucht- und Psychiatriekoordinatorin als Vertreterin für die Vorstandssitzungen des Vereins zu benennen. Der Vorschlag wurde zur Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie in den Kreisausschuss und den Kreistag geleitet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 125 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20191607100114