Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2020 des Kreises Recklinghausen

2019/113 16.07.2019 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung über die Festsetzung der Kreisumlage für den Haushalt 2020 haben die kreisangehörigen Städte eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Städte kritisieren in diesem Schreiben die geplante Steigerung der Zahllast für das Planjahr 2023 um 4 Prozent, was sie im Vergleich zu den Orientierungsdaten für 2023 als zu hoch bewerten. Sie fordern eine Deckelung der nominalen Steigerung auf maximal 2,5 Prozent und eine stärkere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Orientierungsdaten für Personalkosten und Transferaufwendungen, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe, die tatsächliche Entwicklung nicht ausreichend abbilden. Der Kreis weist zudem darauf hin, dass er sich gemeinsam mit den Städten an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe gewandt hat, um die Nutzung der dortigen Ausgleichsrücklage zur Stabilisierung der Umlage einzufordern.

Hinsichtlich der Personalplanung halten die Städte eine Kalkulation auf Basis der tatsächlichen Personalkosten, die krankheitsbedingte Ausfälle und unbesetzte Stellen berücksichtigt, für angemessener. Die Verwaltung hält an der Berechnung auf Basis des aktuellen Ist-Bestandes unter Berücksichtigung von Tarifsteigerungen fest.

Bezüglich der flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft erwarten die Städte, dass etwaige Bundesentlastungen als Senkung der Zahllasten an die Kommunen weitergereicht werden. Der Kreis beabsichtigt, sich für die Aufnahme dieser Mehrerträge in den Haushalt einzusetzen, da die gesetzliche Regelung im Bundesrat in einem fortgeschrittenen Stadium der Beratung ist. Der Kreistag wird ersucht, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und etwaige Einwendungen der Städte zurückzuweisen.

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