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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Landessozialgericht Essen für die Amtszeit 2020 - 2024

2019/098 17.06.2019 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2019/098 wird die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Landessozialgericht Essen für die Amtszeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 behandelt. Da die aktuelle Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Landessozialgericht zum 31. Dezember 2019 endet, sieht das Verfahren die Benennung von zwei Personen vor. Dem Kreis steht dabei das Vorschlagsrecht für zwei Personen zu, wobei eine dieser Personen zum ehrenamtlichen Richter oder zur ehrenamtlichen Richterin berufen wird.

Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung der Liste bilden die Paragrafen 14, 16, 17 und 35 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) sowie die Paragrafen 22 und 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Für eine erfolgreiche Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sein muss.

Die Wählbarkeit setzt unter anderem voraus, dass die Personen das 30. Lebensjahr vollendet haben. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Mitglieder des Bundestages, Richter, Beamte oder Rechtsanwälte, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von der Berufung ausgeschlossen. Zudem wird empfohlen, bei der Auswahl Frauen angemessen zu berücksichtigen und Personen mit besonderer Sachkunde im Bereich der Sozialhilfe oder der Leistungen für Asylbewerber vorzuschlagen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Kreisausschuss und im Kreistag vorgelegt.

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